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Blut verbindet alle

Zwischenstand zum Transfusionsgesetz

07.03.2023

Änderungsantrag der Ampelkoalition äußerst kurzfristig

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Wie wir bereits in unserer Mitteilung vom 19. Januar berichtet haben, planen die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz (TFG) in Bezug auf die Blutspende. Der ursprüngliche Entwurf wurde in der Zwischenzeit überarbeitet. Der aktuelle Änderungsantrag liegt jedoch bis dato noch nicht vor und wird somit voraussichtlich erst kurzfristig vor der für Mitte März vorgesehenen zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Uanbhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht. Es macht für uns den Eindruck, dass auf diesem Wege eine Debatte über die Inhalte des Änderungsantrages verhindert werden soll.

Am 1. März hat eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss stattgefunden, in der es u.a. um einen von der Unionsfraktion eingebrachten Änderungsantrag zum TFG ging. Zu dieser Anhörung waren weder die betroffenen Patientenverbände noch die relevanten medizinischen Fachgesellschaften als Sachverständige eingeladen, so dass lediglich die Bundesärztekammer hierzu Stellung nehmen konnte. Das Protokoll der Anhörung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Wir haben uns im Vorfeld der Anhörung an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gewandt, die Vorgehensweise kritisiert und dazu aufgerufen, die in unserer Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf des Änderungsantrages vorgebrachten Argumente zu berücksichtigen.

 

Bild: toeytoey - stock.adobe.com