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Blut verbindet alle

Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021

03.11.2020

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Am 29. Oktober hat der Bundestag das "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) verabschiedet. Damit wird ab 2021 der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) verdoppelt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Wir werden auch in der nächsten Ausgabe unserer Hämophilie-Blätter darüber informieren.

Hinweis: Wenn Sie einen Freibetrag eingetragen haben, wird dieser nicht automatisch angepasst. Die Änderung muss von Ihnen beantragt werden.