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Blut verbindet alle

Anpassung der Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe

19.03.2020

Zum 1. Juli 2019 wurden die Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe, wie in der geänderten Fassung des HIV-Hilfegesetzes vom Juli 2017 festgelegt, analog zum Anstieg der gesetzlichen Renten erhöht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte auf Anfrage mit, dass sich die Stiftung bei der Anpassung der Stiftungsleistungen nach geltendem Recht an den Rentenanpassungen in Westdeutschland zu orientieren hat. Lesen Sie hierzu das Schreiben, das die DHG diesbezüglich vom Vorstand der Stiftung Humanitäre Hilfe erhalten hat.

Die Stiftung hat die Verpflichtung, die Vorgaben des BMG umzusetzen. Von einem Widerspruch gegen den Leistungsbescheid rät die DHG ab. Bedenken Sie bitte auch, dass die Kosten eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens jeweils von der Partei getragen werden müssen, zu dessen Ungunsten der Widerspruch bzw. die Klage entschieden wird.

Die DHG ist sehr froh und dankbar, dass mit der Neufassung des HIV-Hilfegesetzes im Jahr 2017 die Finanzierung der Stiftung dauerhaft sichergestellt wurde und zudem eine Anpassung der Leistungen analog zu den westdeutschen Rentenerhöhungen erreicht werden konnte.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals bei allen bedanken, die mit ihrem großen Einsatz für die Betroffenen dazu beigetragen haben, dieses Ziel zu erreichen. Unser besonderer Dank gilt dem Stiftungsvorstand.