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Blut verbindet alle

"HIV-Hilfegesetz: Endlich Planungssicherheit für die Betroffenen" - Pressemitteilung von Bärbel Bas und Hilde Mattheis

28.03.2017

In ihrer heutigen Pressemitteilung geben die SPD-Politikerinnen Hilde Mattheis (gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion) und Bärbel Bas (zuständige Berichterstatterin und Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Humanitäre Hilfe) die geplante Änderung des HIV-Hilfegesetzes bekannt. Sie beinhaltet nicht nur lebenslange Zahlungen, sondern auch eine künftige Dynamisierung der Leistungen (ab 2019).

Hier die vollständige Pressemitteilung:

"Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Blut- und Gewebegesetz auch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) geändert und damit den Betroffenen des „Blutprodukteskandals“ Planungssicherheit gegeben. Mit dem HIVHG wurde 1995 die Bundesstiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ ins Leben gerufen. Stiftungszweck: Finanzielle Hilfe für die Menschen, die in den 80er Jahren durch verunreinigte Blutprodukte HIV-infiziert wurden.

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bärbel Bas, Mitglied im Beirat der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ sind überzeugt: „Mit dieser Gesetzesänderungen bekommen die Betroffenen endlich die lebenslange Planungssicherheit, die sie brauchen und vor allem auch verdienen.“

„Der „Blutprodukteskandal“ erschütterte vor rund 30 Jahren unser Land. Die Betroffenen mussten bisher Jahr um Jahr bangen, ob sie weiter unterstützt werden“, erklärt Mattheis. Das HIVHG sah bisher eine Aufhebung der Stiftung vor, wenn die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind. Nach aktuellem Stand reichen die Mittel – durch eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes – bis März 2018. Mattheis weiter: „Wir stellen jetzt endlich sicher, dass die Stiftung langfristig weiterfinanziert wird. Auf diese lebenslange Planungssicherheit mussten die Betroffenen viel zu lange warten.“

Eine weitere Kernforderung der Betroffenen konnten die SPD-Gesundheitspolitikerinnen ebenfalls durchsetzen. Dazu erklärt Bärbel Bas: „Ab dem 1. Januar 2019 sollen die finanziellen Hilfsleistungen für die Betroffenen endlich dynamisiert werden und die Leistungen sich den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung anschließen. Auch das ist überfällig, denn die Zahlungen an die Betroffenen waren seit 1995 nicht ein einziges Mal an die Inflation angepasst worden und die Betroffenen sind existenziell auf die finanziellen Leistungen der Stiftung angewiesen.“

Momentan erhalten HIV-infizierte Personen eine monatliche Zahlung von 766,94 Euro. Liegt eine AIDS-Erkrankung vor, erhöht sich die Zahlung auf 1.533,38 Euro pro Monat. Kinder haben nach dem Tod eines infizierten Elternteils Anspruch auf monatlich 511,29 Euro bis zum Abschluss der Berufsausbildung. An der Finanzierung der Stiftung hatten sich bei ihrer Gründung der Bund, die Bundesländer, die involvierten pharmazeutischen Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beteiligt. Zukünftig wird der Bund alleine die finanziellen Mittel aufbringen und dafür rund 8,7 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen. Ab 2019 steigt der Betrag wegen der Dynamisierung der Leistungen auf etwa 9 bis 10 Mio. Euro."