Gesetzesänderung des HIV-Hilfegesetzes in Sicht!
24.03.2017
Die Bemühungen der letzten Monate zeigen Erfolg: Eine Änderung des HIVHG, die den Betroffenen lebenslange Zahlungen aus der Stiftung garantiert, wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen im Bundestag diskutiert werden. Da unser Anliegen zwischenzeitlich in allen Parteien Unterstützung findet, können wir nun tatsächlich auf eine Gesetzesänderung hoffen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis, hat dazu gestern in einer zu Protokoll gegebenen Rede im Bundestag gesagt: „Schon bei den Haushaltsberatungen zum vergangenen Bundeshaushalt hatten wir als SPD-Fraktion angekündigt, dass möglichst noch in dieser Wahlperiode die dauerhafte Einrichtung der Stiftung beschlossen werden muss. Das heißt, die Stiftung wird erst dann aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist. Jede Patientin und jeder Patient soll bis zu seinem Lebensende Geld aus der Stiftung erhalten; denn der Schaden, der diesen Menschen entstanden ist, verjährt nicht. Wir werden daher im anstehenden Gesetzgebungsverfahren diesen Punkt mit unserem Koalitionspartner und der Opposition diskutieren und hoffen, dass wir hier im Sinne der Patientinnen und Patienten zu einer geschlossenen Position kommen können“.
Das Protokoll der Bundestagsdebatte finden Sie den Beitrag von Frau Mattheis auf Seite 203.