Sprachregelung zur Fortführung der Stiftung des BMG
16.08.2016
Sprachregelung zur Fortführung der Stiftung des BMG
- Alle Beteiligten – pharmazeutische Unternehmen, Bund, Länder und DRK – verfolgen mit Nachdruck das Ziel, die Stiftung fortzuführen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit, die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ und die Industrie haben hierzu Gespräche geführt. Die Länder haben das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht. Das Bundesministerium der Finanzen plant gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit über die Mittelfristige Haushaltsplanung ab 2018, die Finanzierung zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Planungen soll auch für das Jahr 2017 die Liquidität der Stiftung durch eine vorgezogene Überbrückungshilfe sichergestellt werden.
- Im Kern verfolgen die Beteiligten zur weiteren Finanzierung der Stiftung folgende Überlegungen: Der Bund soll mit jährlich mehr als 40 % zur Finanzierung beitragen. Die Länder sollen weiterhin 20% des Finanzbedarfs abdecken. Gleichzeitig sollen die pharmazeutischen Unternehmen für die nächsten 10 Jahre einen bedeutenden Anteil beitragen. Damit würde die Industrie ihrem sozialen und humanitären Engagement gegenüber den Betroffenen besonderen Ausdruck verleihen. Auch das DRK soll sich entsprechend beteiligen. Nach Ablauf der 10 Jahre sollen dann Bund und Länder die Finanzierungsaufgabe übernehmen.