Gesundheitsminister Bahr verweigert Blutern Unterschriftenübergabe: Über 5000 Menschen unterstützen Forderung nach einer HCV-Entschädigung
03.09.2013
Pressemitteilung der DHG vom 3. September 2013
Unter dem Motto „Bluter fordern Gerechtigkeit – HCV-Entschädigung jetzt!“ hat die Deutsche Hämophiliegesellschaft e.V. (DHG), die bundesweite Interessenvertretung der Bluter, mehr als 5000 Unterschriften gesammelt. Die Unterzeichner bekunden mit ihrer Unterschrift, dass sie die Forderung der DHG nach einer humanitären Entschädigungsregelung für die mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infizierten Bluter unterstützen.
In den 70er und 80er Jahren waren ca. 4.500 Hämophile (Bluter) in den neuen und alten Bundesländern durch verunreinigte, nicht virusinaktivierte Gerinnungspräparate mit HIV und/oder HCV infiziert worden. Während HIV-infizierte Hämophilie-Patienten durch das HIV-Hilfegesetz von 1995 entschädigt werden (von den ca. 1.500 infizierten Personen sind inzwischen über 1.000 verstorben), warten die ca. 2.000 bis 3.000 HCV-infizierten Patienten trotz identischer Infektionsursachen noch immer auf eine Entschädigung.
Der Abschlussbericht des HIV-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom November 1994 bestätigte bereits, dass das Fehlverhalten staatlicher Behörden zur HCV-Infizierung von mehr als 3.000 Hämophilen beigetragen hat. Wörtlich heißt es dort: „Das Fehlen jeglicher Reaktionen seitens des Bundesgesundheitsamtes auf die Gefahr der Hepatitisinfektionen muss als Versäumnis und folglich als Amtspflichtverletzung gewertet werden.“*
Die Tatsache, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss bezüglich der jüngsten Petition der DHG (PET 2-17-15-2120-019450) vermerkt, dass es sich bei den HCV-Infektionen „um tragische, aber unvermeidbare Ereignisse“ handele und diese Bewertung „im Einklang“ mit dem Schlussbericht des HIV-Untersuchungsausschusses stehe, offenbart auf für das Ministerium beschämende Weise dessen zweifelhafte Arbeitsweise und Informationspolitik in dieser Angelegenheit.
Gesundheitsminister Daniel Bahr verweigert der DHG indes auch nach mehrmaliger Aufforderung einen Gesprächstermin zur Übergabe der gesammelten Unterschriften. Das BMG antwortete auf die Anfragen der DHG lediglich mit einem floskelhaften Schreiben, mit dem sich das Ministerium erneut aus der Verantwortung zu ziehen versucht. Dieses Verhalten des Gesundheitsministers und des BMG stellt nicht nur eine ausgesprochene Unhöflichkeit dar, sondern auch eine offenkundige Missachtung des Schicksals der unverschuldet zu Opfern des „Blutskandals“ gewordenen HCV-infizierten Bluter.
Die wiederholte Verweigerungshaltung des Ministers ist umso frappierender, als der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 26. Juni 2013 einstimmig beschlossen hat, die Forderung der DHG nach einer HCV-Entschädigung von der Bundesregierung noch einmal prüfen zu lassen (siehe Pressemitteilung der DHG vom 26. Juni 2013). Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben mit ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass die Situation der HCV-infizierten Bluter von Seiten der Politik nicht einfach ignoriert werden kann.
Die DHG wird ihre Forderung nach eine Entschädigung für durch kontaminierte Gerinnungspräparate HCV-infizierte Hämophile nicht aufgeben. Die Unterschriftenaktion hat gezeigt, dass viele tausend Menschen diese Forderung teilen.
* Bericht des 3. Untersuchungsausschusses des 12. Deutschen Bundestages: „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, BT-Drs. 12/8591.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Deutschen Hämophiliegesellschaft unter Tel.: (040) 672 29 70 / E-Mail: dhg@dhg.de