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Blut verbindet alle

Präimplantationsdiagnostik (PID)

28.10.2010

Neue Debatte über Verbot

Vor wenigen Monaten hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil über den Fall eines Arztes, der eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgenommen hatte, befunden, dass dieser nicht gegen Wortlaut und  Sinn des Embryonenschutzgesetzes verstoßen habe. Seither ist die Diskussion über das Verbot der PID neu entflammt. Auch innerhalb der Regierungskoalition herrscht Uneinigkeit.

Nähere Informationen über die aktuelle Debatte finden Sie in den folgenden Artikeln: