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Blut verbindet alle

Pkw-Umbauten

06.09.2009

Mobil trotz Handicap

Von Michael Gebhardt - aus "Autoscout24"

Reportage: Eingeschränkte Mobilität
Sanft setzt sich der Wagen in Bewegung, rollt die schmale Vorfahrt hinunter und biegt dann nach rechts auf die Hauptstraße ab. Alles ganz normal. Fast: Denn der Fahrer hat keine Hand am Lenkrad. Gesteuert wird das Fahrzeug nur über einen kleinen Joystick. Technik, die einem Science-Fiction-Film entlehnt scheint, ist bereits Realität und verhilft jährlich tausenden Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu mehr Lebensqualität.

Mobilität, sagt das Lexikon, ist die Fähigkeit, sich zu bewegen, von einem Punkt zum anderen zu gelangen. So selbstverständlich Laufen, Gehen und Fahren für die meisten Menschen sind, umso deutlicher wird ihre Bedeutung, beim Verlust dieser Fähigkeiten. Denn Fortbewegung ist nicht nur ein mechanischer Vorgang, sondern ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität.

Große Hürden
Das wissen vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sei es durch hohes Alter oder eine Behinderung, am besten. Denn wer etwa im Rollstuhl sitzt, ist meist auf fremde Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, größere Strecken zu überwinden. Und auch ältere Personen stehen oft vor dem gleichen Problem, sich nicht mehr alleine - zumindest nicht so wie früher - bewegen zu können. Mitunter ist schon der Einstieg ins Auto die erste Hürde, und der eingeschränkte Aktionsradius wird beispielsweise beim Schulterblick zum Hindernis.

Der Kreis von mobilitätseingeschränkten Personen wächst stetig. Zum  einen zeigt der demographische Wandel eine unaufhaltbare Alterung der Gesellschaft auf. Zwei von drei über 65-Jährigen, die jemals auf der Welt gelebt haben, leben jetzt - Tendenz steigend. Zum anderen bietet die heutige Medizin viele Möglichkeiten, unter Inkaufnahme bleibender Behinderungen, Menschenleben zu retten, sei es nach Unfällen oder Krankheiten.

Vieles ist möglich
Doch gibt es auch immer mehr Möglichkeiten, trotz eines Handicaps - Alter oder eine Behinderung - mobil zu sein. Und zwar mit dem eigenen Wagen, als Beifahrer oder als Fahrer. Durch behindertengerechte Fahrzeugumbauten können mittlerweile viele Steine aus dem Weg geräumt werden, sei es nur der leichtere Einstieg, das Verstauen des Rollstuhls oder komplette Fahrhilfen.
Ab Werk bietet die Automobilindustrie nur wenig Umbaulösungen an. Nur im VW-Konzern können etwa ein Lenkradknauf oder ein zusätzlicher Blinker- oder Scheibenwischerhebel auf der anderen Lenkradseite beim Bestellen eines Neuwagen direkt über den Konfigurator ausgewählt werden. Doch gehen die Möglichkeiten, ein Fahrzeug behindertengerecht umzurüsten, weit darüber hinaus. Dafür zeichnen spezielle Umbauhersteller verantwortlich.

Roboter helfen
Den Einstieg in das Fahrzeug beispielsweise kann ein links am Fahrersitz angebrachtes Sitzbrett erleichtern, das per Fernbedienung auf und ab gefahren wird. Wer nicht mehr so beweglich ist, kann sich darauf setzen, runter fahren und, wenn er auf Sitzhöhe ist, rüber rutschen. Das Brett wird dann hochgeklappt und die Tür kann geschlossen werden. Auch Rollstuhlfahrer können diese Hilfe nutzen, um leichter aus dem Rollstuhl und in das Fahrzeug zu gelangen.

Doch wohin dann mit dem Rollstuhl? Wer ihn nicht aus eigener Kraft in das Fahrzeug hieven kann oder sogar so mobil ist, ihn vor dem Einsteigen im Kofferraum oder auf der Rückbank zu verstauen, kann auf Einladehilfen vertrauen. Je nach Platzverhältnissen kann der Rollstuhl vom per Fernbedienung steuerbaren Roboterarmen aufgenommen werden und dann vollautomatisch hinter dem Fahrersitz oder sogar in einem selbsttätig öffnenden und schließenden Jetbag auf dem Dach untergebracht werden. Letztere Methode, die ob ihres Mechanikballetts auch Außenstehende zum Staunen bringt, kann den Rollstuhl sogar auf der Fahrerseite aufnehmen und auf der Beifahrerseite abstellen.

Reinfahren und losfahren
Doch selbst wer den Rollstuhl gar nicht verlassen kann, muss nicht auf Mobilität verzichten. In Großraumfahrzeugen, also Vans und zu Pkw umgebauten Nutzfahrzeugen, können Rollstuhlfahrer dank spezieller Rampen problemlos einfahren und mitunter sogar bis zum Fahrerplatz durchrollen. Alternativ kann auf der Beifahrerseite ein spezieller Sessel eingebaut werden, der auch als Rollstuhl dient. Der Sitz kann dann nach außen geschwenkt und auf Räder gesetzt werden.

Das Einsteigen in ein Fahrzeug ist das eine, das Selberfahren das andere. Doch auch dafür gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten.  Vor allem für Menschen mit eingeschränkten Beinfunktionen lässt sich die Mobilität mit dem eigenen Wagen durch Installation eines Handgas und -bremshebels wieder erlangen. Mit der rechten Hand wird, ähnlich eines Schubhebels im Flugzeug, Gas gegeben und gebremst und über zusätzliche Schalter lassen sich Blinker, Scheibenwischer, Hupe und Licht bedienen. Denn die andere Hand muss schließlich am Drehknauf am Lenkrad bleiben und kann deshalb für diese Sekundärfunktionen nicht benutzt werden.

Irgendwie gehts immer
Eine andere Möglichkeit, Blinker und Licht zu bedienen, ist über einen Drückknopf, der irgendwo im Auto angebracht wird, sei es zur Fußbedienung neben den Pedalen, in der Tür, um mit dem Ellenbogen ranzukommen oder sogar in der Kopfstütze. Je nachdem, wie lange der Knopf gedrückt wird, wird eine andere Funktion ausgelöst, zum Beispiel links oder rechts blinken. Ein Quittungston gibt dem Fahrer Auskunft, was er aktiviert.
Auch wer mit den Füßen die Pedalerie bedienen kann, bei dem aber der Bewegungsspielraum der Hände und Arme eingeschränkt ist - zum Beispiel bei Contergan-Geschädigten - kann trotzdem einen Wagen lenken. Denn kommt der Fahrer nicht ans Lenkrad, muss eben das Lenkrad zu ihm: ein Joystick, der nahezu beliebig positioniert werden kann. Und je nach Kraft, die der Betroffene aufbringen kann, reagiert das an eine Spielekonsole erinnernde Hebelchen mehr oder weniger sensibel. So kann mitunter bei einem Ausschlag von nur ein bis zwei Zentimetern nach links oder rechts schon der gesamte Lenkeinschlag erreicht werden. Das  erfordert natürlich einiges an Übung, damit man nicht nur im Kreis fährt.

In Führerschein eintragen lassen
Auch dafür fühlen sich die Umbauhersteller verantwortlich. Die meisten Firmen bieten ein Fahrtraining an, manche betreiben sogar eine eigene Fahrschule. Denn natürlich kann auch der Führerschein gleich auf einem behindertengerecht umgebauten Fahrzeug erlangt werden. Bei allen Umbauten jedoch gilt: Sie müssen im Führerschein und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Wer dies versäumt, ist rechtlich ohne Fahrerlaubnis und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs und kann im Schadensfall nicht auf Versicherungsschutz hoffen - was im Ernstfall sehr teuer werden kann.
Apropos teuer: Günstig sind die Umbauten nicht! Der erwähnte Kran etwa, der den Rollstuhl aufs Fahrzeugdach hievt, ist mit rund 7.000 Euro zu kalkulieren und auch die Fahrhilfen liegen in etwa bei dieser Größenordnung. Hinzu kommt, dass mitunter ein neues Auto angeschafft werden muss, da das alte nicht für einen Umbau in Frage kommt.

Behindertengerechter Umbau
Behindertengerecht umgebaut werden kann im Grunde jedes Fahrzeug, in der Regel kommen allerdings nur Automatikfahrzeuge in Frage, da durch die Behinderung Kuppeln und Schalten meist ausgeschlossen ist. Doch reicht die Palette vom Kleinwagen bis hin zum Großraumfahrzeug und selbst Coupés und Cabrios sind möglich. Wir haben für Sie eine Liste der führenden Anbieter zusammengestellt, an die man sich jederzeit bei Fragen wenden kann. Weitere Informationen, Beratung und Hilfe hält ihre örtliche Zweigstelle der Bundesanstalt für Arbeit bereit, die rechtliche Grundlage findet sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV):

Unterstützung vom Staat
Unterstützt werden Betroffene vom Staat. Geregelt sind die Beihilfen in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV), Leistungsträger sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit (BA), die gesetzlichen Unfallversicherungen und die gesetzliche Rentenversicherung. Erster Ansprechpartner sollte in jedem Fall die BA sein, dort gibt es Experten im Technischen Beratungsdienst, die einen gegebenenfalls an andere Stellen verweisen, Hilfestellung bei den Anträgen geben und auch den genauen Bedarf ermitteln können.
Denn: Gefördert wird nur, was tatsächlich benötigt wird. Sollte die betroffene Person etwa in der Lage sein, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsplatz zu erreichen, gibt es keine Förderung. Und ein Roboterarm zum Verstauen des Rollstuhls mag vielleicht praktisch sein, doch wer dies noch aus eigener Kraft schafft, kann nicht auf eine Zuzahlung hoffen.

Erst beantragen, denn bestellen
Je nach Bedarf, Behinderungsgrad und eigenem Einkommen, wird die Anschaffung eines Fahrzeuges, also der Listenpreis des Herstellers, mit bis zu 9.500 Euro bezuschusst oder sogar ganz vom Staat übernommen. Der ermittelte Bedarf an behindertengerechten Umbauten und Zusatzausstattungen wird dagegen in voller Höhe bezahlt, auch die Erlangung der Fahrerlaubnis wird, falls diese nicht schon vorhanden ist, vom Staat getragen.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf oder dem Umbau eines Fahrzeugs gestellt werden! Nur dann kann der Staat Geld zugeben, nachträglich eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.