Hämophiliebehandlung in Deutschland
08.08.2008
Absicherung und Stärkung der Hämophiliebehandlung in Deutschland
Die 81. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer hat am 2./3. Juli 2008 einen für die Hämophiliebehandlung in Deutschland wichtigen politischen Beschluss gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzte an ihre Patientinnen und Patienten nach Paragraf 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AMG eine wichtige Rolle spielt.
- Die Gesundheitsministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz, sich für den Erhalt und die Stärkung der Hämophiliebehandlung in interdisziplinären Behandlungszentren (Comprehensive Care Centers – CCCs) an den Universitätskliniken einzusetzen.
Der Beschluss erhielt das Votum aller 16 Bundesländer.