Rußpartikelfilter-Nachrüstung
27.02.2008
Menschen mit Behinderung erhalten auch 2008 bis zu 330 Euro Rabatt
Auch im Jahr 2008 erhalten alle schwerbehinderten Menschen, die ihr Dieselfahrzeug in einer A.T.U-Filiale umrüsten, einen Kostenerlass von bis zu 330 Euro, denn sie profitieren nicht oder nicht vollständig von dem seit April 2007 gesetzlich vorgesehenen Steuernachlass in Höhe von 330 Euro für den Einbau von Rußpartikelfiltern, da sie ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind.
Und so funktioniert es:
Der Kunde wendet sich direkt an eine der rund 620 A.T.U Meisterwerkstätten und bittet um die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einen Diesel-Rußpartikelfilter. Dort legt er den aktuellen Kfz-Steuerbescheid vor. Bei einer 100-prozentigen Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt dann die A.T.U Meisterwerkstatt auf die anfallenden Umrüstungs- und Filterkosten einen Nachlass von 330 Euro. Liegt eine 50-prozentige Befreiung von der Kfz-Steuer vor, erhält der Kunde bei A.T.U einen Nachlass von 165 Euro. Die restlichen 165 Euro können dann beim Finanzamt über die Kraftfahrzeugsteuer geltend gemacht werden.
(Quelle: "Das Band 1/2008", Zeitschrift eines Bundesverbandes)