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Blut verbindet alle

HCV-Entschädigungsregelung

07.11.2007

Zum Bericht "HCV-Entschädigungsregelung" in den Hämophilie-Blättern 2/2007 schrieb Rechtsanwalt Dr. Jürgen Schacht folgenden Brief.

Sehr geehrter Herr Kalnins,

mir liegen die Hämophilie-Blätter 2/2007 vor. Ihnen entnehme ich, was im Hinblick auf das Schwerpunktthema HCV-Entschädigungsregelung zu berichten war.

Das Ergebnis deckt sich mit den schon vor längerer Zeit von mir gemachten juristischen Prognosen.

Nach meinen Beobachtungen auch in anderen Rechtsbereichen zeigt sich in der Rechtsprechung, dass eine Neigung besteht, die staatlichen Institutionen einschließlich der Verwaltungen „in Schutz zu nehmen“, während individuelle Ansprüche in ihrem Rechtsstellenwert eher „im Abwind liegen“.

Gerade das Bundesverfassungsgericht, von dem viele einen starken Gerechtigkeitsimpuls erwarten, erweist sich immer mehr als ein Mitspieler im gesamtpolitischen Strategiefeld.

Wenn man gegen diese insgesamt nicht unbedrohliche Entwicklung Position beziehen will, kann man das vermutlich nur medienwirksam und auf politischem Gebiet gestalten. Auf die Rechtsprechung, die früher bei den HIV-Fällen eine sehr konstruktive Funktion erfüllt hat, kann man kaum noch bauen.

Vielleicht gibt es Sinn, sich das im Hinblick auf die gegenwärtige Verfasstheit dieser Gesellschaft und der Verwendung ihrer finanziellen Ressourcen deutlich zu vergegenwärtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Schacht
Rechtsanwalt