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Blut verbindet alle

Ausschreibungen zum Versicherungsschutz

16.08.2005

Informationen

Thema: Krankheitskosten-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsvorsorge

Den ausführlichen Artikel können Sie in den "HBl 3/05" (Dez. 2005) nachlesen, bzw. in der DHG Geschäftsstelle erfragen.

Ausgangssituation:

Die Union Versicherungsdienst GmbH wurde durch einen Vertreter der Deutschen Aidshilfe beauftragt, Versicherungsschutz für die in der Überschrift genannten Personengruppen zu finden. Ergänzt wurde die Recherche um Fragen zu Krebserkrankungen und Erkrankungen des Herzens. Darüber hinaus wurde die Frage nach Versicherungsschutz für behinderte Menschen gestellt.

Anhand eines Fragebogens wurden im April 2005 22 Krankenversicherer und 30 Lebensversicherer (eine repräsentative Auswahl) aufgefordert, zum angefragten Versicherungsschutz Stellung zu nehmen.

Ergebnisse:

Trotz der guten Kommunikation auf Verbandsebene (z.B. zwischen Aidshilfe und PKV-Verband) haben nur rund die Hälfte der angefragten Versicherer eine mehr oder weniger fundierte Rückmeldung gegeben.

Zum Schutz der Versichertengemeinschaft ist das Angebot von Versicherungsschutz eingeschränkt. Eine gesonderte Kalkulation zur Berücksichtigung der Übersterblichkeit im Bereich Lebensversicherung und der erhöhten, zu erwartenden Krankheitskosten ist von den Versicherern nicht angeboten worden. Als Begründung wurden zu wenig statistische Daten sowie ein zu kleines Kollektiv – im Verhältnis zu den vermeintlich hohen Kosten – angeführt.

Fazit

Der Ergebnis ist für die betroffenen Menschen grundsätzlich ernüchternd und enttäuschend. Die Versicherung von biometrischen Risiken und Krankheitskosten ist bei denjenigen, bei denen die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen abzusehen ist, nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Einer der Versicherer erörtert, dass die Vorgehensweise zur Bereitstellung von Versicherungsschutz dem eigentlichen Versicherungsgedanken widerspricht.

Versicherungsschutz in der eigentlichen Definition bedeutet die Abwälzung von unvorhersehbaren Risiken auf einen Versicherer, die der Versicherungsnehmer nicht selber tragen will oder kann. Bei den angefragten "Risiken“ sind die Versicherungsfälle gemeinhin nicht mehr unvorhersehbar, sondern – zumindest in der Kollektivbetrachtung – absehbar.

Positiv zu bewerten ist, dass es mittlerweile – und dies war von einigen Jahren noch nicht der Fall – Versicherungsprodukte am Markt gibt, die Teile der finanziellen Risiken trotz der angefragten Erkrankungen decken können oder sogar gezielt abgeschlossen werden können (eXtra-Rente der LV von 1871).

Im einzelnen sind hier folgende Produkte zu nennen, die für die Betroffenen abschließbar sind:

Krankenversicherung:

  • Zahnersatz-Zusatzversicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherungen (mit Einschränkungen)

Lebensversicherung:

  • Rentenversicherung (mit einer Sonderkalkulation kann dem individuellen "Langlebigkeitsrisiko“ noch besser Rechnung getragen werden)
  • Sterbegeldversicherung (mit teilweise Einschränkungen)
  • Tod/BU-Schutz nur nach individueller Prüfung – Bei Aids/HIV-Erkrankungen oftmals vollständige Ablehnung

Da den Versicherungsunternehmen die Problematik und Kritik der betroffenen Personengruppen bewusst ist, wird auf Verbandsebene (z.B. die genannte Zusammenarbeit Aidshilfe-PKV-Verband) intensiv zusammengearbeitet. Auch aufgrund der Tatsache, dass z.B. PKV-Unternehmen Aids-erkrankte Menschen in ihrem Bestand haben.

Die Darstellung der Ergebnisse soll - gemessen am Auftrag - eine objektive sein. Die Union Versicherungsdienst GmbH, die die Untersuchung durchgeführt hat, ist in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband und somit mit einem institutionellen Auftrag versehen. Aus diesem Grund wurde die Untersuchung auch in eigenem Interesse bzw. für Versicherungsmöglichkeiten der eigenen Kunden durchgeführt. Die Objektivität darf somit unterstellt werden.

gez.
H. Rüskamp / 16.08.2005
UNION Versicherungsdienst GmbH