dhg

Blut verbindet alle

vCJD und HCV

11.11.2004

Spezialsymposium auf dem WFH-Kongress 2004

Neue Variante der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit (vCJD)

Im Rahmen des 26. Weltkongresses der WFH fand ein Spezialsymposium zum Thema vCJD statt. Dieses Symposium war, bedingt durch neue Ereignisse, relativ kurzfristig in das Programm aufgenommen worden. In Großbritannien sind bei zwei Empfängern von Erythrozytenkonzentraten klinische bzw. histologische (mikroskopische Untersuchung des Gewebes) Zeichen dieser Krankheit aufgetreten. Beide Patienten hatten Blut von Spendern erhalten, die nachfolgend an einer vCJD erkrankt waren Da Tierversuche bereits eine Übertragbarkeit infektiöser Prionen durch Blut bzw. Plasma gezeigt hatten, kamen diese Entwicklungen nicht überraschend.

Situation in Großbritannien
Dr. Ironmann von der britischen "National Creutzfeldt-Jacob Disease Surveillance Unit“ berichtete über die Situation in UK. Mehrere hunderttausend Rinder waren dort in den 80iger und 90iger Jahren, bedingt durch die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl, an BSE erkrankt. Durch den Verzehr von Fleisch erkrankter Tiere hat sich eine bisher unbekannte Zahl von Menschen infiziert (die Infektionswahrscheinlichkeit wird z.Zt. auf 1: 15.000 bis 1: 30.000 geschätzt). Bisher sind ca. 150 Menschen weltweit an der menschlichen Form der BSE, der vCJD,  erkrankt bzw. verstorben. Die meisten davon stammen aus UK bzw. haben dort längere Zeit gelebt (UK 142 Fälle, Frankreich 6 Fälle, Irland und Italien je 1 Fall). Die Erkrankungszahlen scheinen rückläufig zu sein. Diese Annahme ist jedoch noch mit vielen Unsicherheiten belastet.
Die englischen Gesundheitsbehörden haben 17 Patienten beobachtet, die Blut von Spendern erhielten, die später an vCJD erkrankten. Bei zwei Patienten zeigten sich klinische bzw. histologische Zeichen einer vCJD. Man geht davon aus, dass es zu einer Übertragung des vCJD-Agens gekommen ist.
Außerdem sind neun Plasmaspender bekannt, die später an vCJD erkrankten.
23 Plasmaspenden gelangten in Plasmapools aus denen Gerinnungsfaktoren, Albumin und Immunglobuline hergestellt wurden. Die betroffenen Spenden wurden zwischen 1980-1998 geleistet. Keiner der Patienten, der Produkte aus diesen Plasmapools erhalten hat, ist bisher erkrankt. Seit 1998 wurde kein einheimisches Plasma in Großbritannien mehr verarbeitet. Die Gesundheitsbehörden sehen nun für die Empfänger ein erhöhtes Risiko, sich mit vCJD infiziert zu haben und haben sie darüber entsprechend informiert. Das Risiko wurde als um 1 Prozent gegenüber der britischen Normalbevölkerung erhöht angesehen. Um eine theoretisch mögliche Weiterverbreitung zu verhindern, dürfen diese Personen kein Blut, Gewebe oder Organe spenden. Außerdem müssen bei Operationen bzw. Zahnbehandlungen die Behandler auf das genannte Risiko hingewiesen werden, damit bei medizinischen Eingriffen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.
Da die Information durch die Gesundheitsbehörden nicht mit den Hämophilie-Behandlern bzw. der Hämophilieorganisation im Vorfeld abgestimmt worden waren, wurde die Unzufriedenheit darüber auf der Veranstaltung deutlich artikuliert.

Risikoabschätzung einer Übertragung von vCJD durch Gerinnungsfaktoren

Hierzu referierte Dr. Farrugia. Er ist Leiter der TSE Arbeitsgruppe der WFH (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie = Überbegriff für durch infektiöse Prionen ausgelöste Erkrankungen, z.B. Scrapie, BSE oder Kuru).
Er zeigte in seinem Vortrag, dass verschiedene Faktoren, bei einer Risikoabschätzung einer Übertragung von vCJD durch Plasmaprodukte zu betrachten sind:

Herkunftsland des Plasmas:
Die Häufigkeit von vCJD in der Normalbevölkerung ist abhängig von der Anzahl der an BSE erkrankten Rinder bzw. dem Verbrauch von kontaminiertem Fleisch in dem entsprechendem Land. Die mit Abstand meisten BSE Fälle traten in UK auf. Es ist daher wichtig, Spender, die aus UK stammen bzw. sich dort längere Zeit aufhielten, von der Plasma-Spende auszuschließen.  Die BSE-Erkrankung ist aber in den letzten Jahren auch in fast allen europäischen Staaten sowie Japan, Kanada sowie USA (angeblich aus Kanada importiertes Rind) aufgetreten. Die Angaben der Anzahl der infizierten Rinder sind allerdings nur sehr schwer miteinander zu vergleichen, da die einzelnen Staaten sehr unterschiedlich häufig kontrollieren (Deutschland bisher 50 BSE Fälle). Generell kann man aber davon ausgehen, dass in den anderen genannten Ländern wesentlich weniger BSE-Erkrankungen als in UK auftraten. Daher ist auch nur mit sehr wenigen Fällen von vCJD in der Bevölkerung dieser Länder zu rechnen. Die  Möglichkeit einzelner infektiöser Plasmaspenden besteht aber somit auch hier.

Abreicherung der Prionen
Prionen lassen sich durch die gängigen Verfahren zur Virusinaktivierung (Pasteurisierung und chemische Methoden) nicht eliminieren. Eine Reduktion der Prionen kann nur durch eine Abreicherung im Herstellungsprozess erreicht werden. Laborversuche mit Plasma zugesetzten infektiösen Prionen haben gezeigt, dass diese durch Methoden, die zur Konzentration der Gerinnungsfaktoren führen, reduziert werden. Dr. Farrugia führte aus, dass z.B. die australische Gesundheitsbehörde einen Nachweis für eine Reduktion von Prionen um wenigstens 7 log Stufen im Reinigungsprozess für notwendig hält (eine log Stufe bedeutet eine Reduktion der Anzahl der Erreger um den Faktor 10, d.h. von 100 Erregern auf 10). Die Hersteller von Gerinnungsfaktoren wurden aufgefordert entsprechende Daten zu erheben und darzulegen. Diese Forderung wurde auch von der EMEA (Europäische Zulassungsbehörde für Plasmaprodukte) in einem Positionspapier vom Juni 2004 erhoben.

Andere Risikofaktoren
Größe des Spenderpools:
Je kleiner ein Spenderpool ist, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine infektiöse Spende einer selten auftretenden Krankheit darin befindet. Der Vorteil eines kleinen Plasmapools besteht aber hauptsächlich bei der Behandlung von Patienten, die nur selten ein Präparat benötigen. Bei Patienten mit einer schweren Hämophilie müssen im Laufe des Lebens viele verschiedene Chargen gegeben werden, so dass dieser Vorteil im Laufe der Zeit schwindet.
Anzahl der infektiösen Spenden:
Infektiöse Dosis:
Es ist nicht genau bekannt, wie viele infektiöse Prionen notwendig sind, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Von Viruserkrankungen weis man aber, dass die Erkrankungswahrscheinlichkeit mit der Anzahl der aufgenommenen Erreger steigt.

Insgesamt zeigte sich noch erheblicher Forschungsbedarf auf diesem Gebiet der TSE. Viele Ergebnisse beruhen auf Tierversuchen, wobei oft unklar ist, ob die Ergebnisse einfach auf den Menschen übertragen werden können. Größtes Problem ist nach wie vor, dass es keinen Test gibt, der infektiöse Prionen im Blut nachweist.

Um auszuschließen, dass durch Bluttransfusionen theoretisch mögliche vCJD-Erreger weiterverbreitet werden, wurden in verschiedenen Ländern Transfusionsempfänger von der Blutspende ausgeschlossen (Frankreich 1998, Großbritannien April 2004, Irland Mai 2004, Schweiz Oktober 2004). Das Paul-Ehrlich-Institut hat am 29. September 2004 ein Stufenplanverfahren eingeleitet, wonach ab 1.4.2005 auch in Deutschland bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma Spenden von Personen, die seit 1.1.1980 eine Bluttransfusion erhalten haben, nicht verwendet werden dürfen. Für Plasma, das zu Gerinnungsfaktoren verarbeitet wird, ist diese Regelung allerdings bisher nicht vorgesehen. Dies wird damit begründet, dass im Herstellungsprozess Prionen abgereichert werden. Dennoch wird sich die DHG dafür einsetzen, dass auch für Plasma, das zur Herstellung von Blutprodukten verwendet wird, dieselben Sicherheitsvorkehrungen gültig sind.

Dr. U. Schlenkrich

Im Zusammenhang mit diesem Artikel wird auf die Stellungnahme der DHG zu vCJD vom Januar 2004 verwiesen.


Frankreich

Frankreich hat bekannt gegeben, dass ein Spender, der noch am Leben ist,  an der Variante Creutzfeld-Jacob-Krankheit (vCJK) erkrankt ist. Dieser Spender spendete mehrfach zwischen 1993 und 2003 Blut. Zehn Patienten, die Transfusionen erhielten werden beobachtet. Die französische Firma LFB hat einen Rückruf für alle Produkte veranlasst, in denen Plasma dieses Spenders verarbeitet wurde (Faktor VIII, von Willebrand, Fibrinogen und Faktor XI).
Frankreich hat weiterhin bekannt gegeben, dass ein weiterer vCJK Patient (der neunte französische Fall) zwischen 1984 und 2002 mehrfach Blut gespendet hatte.
Auf Nachfrage erhielten wir von der Firma Biotest folgende Stellungnahme:

In den Monaten Oktober und November 2004 wurden in Frankreich zwei neue vCJK - Fälle veröffentlicht. Die Betroffenen hatten zwischen 1993 und 2003 bzw. 1984 und 2002 mehrfach Blut gespendet. LFB als Hersteller des Faktor IX-Produktes "Faktor IX SDN Biotest" hat Biotest versichert, dass keine der betroffenen Spenden in die Herstellung von Faktor IX SDN Biotest eingeflossen sind.

US

2. Fall einer möglichen Übertragung

Die englischen Gesundheitsbehörden haben einen weiteren möglichen Fall einer Übertragung von vCJD durch Blut bekannt gegeben. Der jetzt verstorbene Patient hatte 1999 Blut von einem Spender erhalten, der nachfolgend an vCJD erkrankte. Der Transfusionsempfänger starb an einer nicht näher bezeichneten Ursache. Bei ihm wurde aber der vCJD – Erreger in der Milz nachgewiesen. Dies ist bereits der zweite Fall einer möglichen Übertragung von vCJD durch Blut. In Großbritannien sind nun generell Personen, welche nach 1980 eine Bluttransfusion erhalten haben, von einer Blut- bzw. Plasmaspende ausgeschlossen worden.
US

Erste HCV-Entschädigung in Österreich für Plasmaopfer

Zivilprozess: Klagenfurter Gericht sprach Hepatitis-C-Opfer Entschädigung zu

Höhe des Schadensersatzes beträgt 65.000,00 EURO
Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Eine 82 Jahre alte Kärntnerin, die bei einer Bluttransfusion mit Hepatitis-C angesteckt worden war, erhielt nun in einem Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt eine Entschädigung zugesprochen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 65.000 EURO, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Wolfsbergerin war im Jahr 1983 in Kärnten operiert worden, über eine verseuchte Blutkonserve gelangten Hepatitis-C-Erreger in den Körper der Frau. Wie der Anwalt der Frau, der Wiener Hans Otto Schmidt laut einem Bericht der "Kronen-Zeitung“ vom Mittwoch erklärte, sei die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft in dem Urteil auch verpflichtet worden, für Spätschäden aufzukommen. Es handle sich, so Schmidt, um das erste derartige Urteil zu Gunsten eines durch Hepatitis-verseuchte Blutkonserven angesteckten Opfers. Bisherige Klagen seien stets abgewiesen worden.

Grund für den Richterspruch war laut Schmidt die mangelnde Information der Patientin. Der Operateur hätte die Patientin nicht über die Risiken von Blutkonserven aufgeklärt. "Er hat darüber hinaus wahrheitsgemäß ausgesagt, dass der Patientin im Jahr 1983 die Blutkonserven nur vorsorglich gegeben wurden, das heißt, die Verabreichung der – wie sich dann später herausgestellt hat – Hepatitis-C-verseuchten Blutkonserven war nicht unbedingt notwendig“, sagte der Anwalt.

Er rechnet damit, dass die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft das Urteil bis zur letzten Instanz bekämpfen werde. Trotzdem sei der Richterspruch "richtungsweisend“. Bisher hätte es Schadensersatz für Hepatitits-Opfer immer nur für jene Erkrankten gegeben, die sich beim Spenden von Blutplasma angesteckt hatten. (apa)