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Blut verbindet alle

Neuigkeiten zu den HCV-Klagen in den USA

02.04.2004

Neues zu den US-Klagen (März 2004)

Bisher haben sich mehr als 1.000 Klienten aus acht Ländern bei LCHB, der amerikanischen Kanzlei, gemeldet. Das Verfahren wurde von Kalifornien nach Chicago verlegt. Der zuständige Richter ist John F. Grady. Dies wird von LCHB als ausgesprochen positiv bewertet, da der Richter in der Materie vertraut ist. Er war bereits für das Entschädigungsprogramm bei HIV-Infizierten in den 80er und 90er Jahren zuständig.

Noch im März 2004 wird ein Austausch aller Informationen zwischen den Klägern und Beklagten stattfinden. 

Neuigkeiten zu HCV-Klagen (USA-Klagen), Dezember 2003

Wichtige Änderung:
Patienten, die bereits vor dem 1. Januar 1978 Gerinnungsfaktoren aus industrieller Produktion erhalten haben, können sich der Klage anschließen, wenn ihre Laborwerte (Leberwerte) ab Beginn der Therapie bis zum 1. Januar 1978 unauffällig gewesen sind, also kein Verdacht auf eine Hepatitis NonA, NonB bestehen konnte.

Am 2. Dezember 2003 trafen sich in Frankfurt Rechtsanwalt Axel von Bock und Werner Kalnins als Mitglied des Vorstands mit zwei Anwälten der Firma LCHB, Heatha Foster und Fabrice N. Vincent, um das weitere Vorgehen im Bereich der HCV-Klagen zu erörtern.

Die Akten derjenigen klageinteressierten Mitglieder, die bereits komplette medizinische Unterlagen aufwiesen, sowie Problemfälle wurden besprochen. Die Versendung dieser Unterlagen an die amerikanischen Anwälte wird kurzfristig erfolgen.

Die Anwälte berichteten über den Klagefall eines US-Bürgers, der gerade eben erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die erforderliche Arbeit für Prozesse dieser Art ist enorm, da es neben der normalen rechtsanwaltlichen Tätigkeit auch darum geht, geeignete medzinisch-wissenschaftliche Sachverständige zu finden, die eine fundierte Argumentation gegen die Sachverständigen der Gegenseite (Hersteller) liefern können.

Ein indirekter Erfolg der Aktivitäten von LCHB in Sachen HCV ist unseres Erachtens dadurch bereits eingetreten, dass aus "heiterem Himmel“ Entschädigungsangebote in Großbritannien und Italien an betroffene Infizierte erfolgten. In diesen beiden Ländern versuchen Staat und/oder Hersteller im Vorfeld eine Lösung zu finden.

All diejenigen Betroffenen, die sich noch der US HCV-Klage anschließen wollen, sollten Kontakt zu Rechtsanwalt Axel von Bock, Mainzer Straße 71, 50678 Köln, Telefon-Nr. 0221/934 92 62, Fax 0221/934 92 64, aufnehmen.

Von den Klagewilligen wird erwartet, dass sie bei der Beschaffung der benötigten Behandlungsunterlagen aktiv mitarbeiten. Benötigt werden:

  1. Erstfeststellung des Gerinnungsleidens
  2. Erste Theraphie des Gerinnungsleidens
  3. Welche Konzentrate wurden von Therapiebeginn bis zur Verwendung virussicherer Produkte verwandt (also längstens bis zum 1. Januar 1987)?
  4. Erstdiagnose der Hepatitis C
  5. Erstdiagnose der HIV-Infektion

Aktuelle Laborwerte der letzten beiden Jahre bzw. vor Beginn der Interferontheraphie (GOT, GPT, LDH, Gamma-GT, Viruslast HCV)

DHG-Vorstand