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Blut verbindet alle

Zeitplan für Überarbeitung der Versorgungsmedzin-Verordnung (VersMedV) weiter ungewiss

05.09.2019

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Wie und wann es mit der Überarbeitung der Versorgungsmedzin-Verordnung (VersMedV) - und damit auch mit der geplanten Änderung bei der Einstufung des Grades der Behinderung bei Gerinnungsstörungen - vorangehen wird, bleibt weiter ungewiss. Dies geht aus einem Bericht der BAG-Selbsthilfe über ein Werkstattgespräch hervor, das am Montag mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Schwerbehindertenvertretungen und Medizinern stattgefunden hat. 

„Nicht zuletzt aufgrund der vielfachen Proteste, die der im Herbst letzten Jahres vorgelegte Entwurf hervorgerufen hatte, und auch aufgrund des zwischenzeitlich vom Deutschen Behindertenrat veröffentlichten Positionspapiers zur VersMedV habe das Ministerium erst einmal davon abgesehen, einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen“, schreibt die  BAG-Selbsthilfe. 

Weiter heißt es in dem Bericht: „Das BMAS [teilte mit], dass man die geäußerten Standpunkte und Hinweise mitnehmen werde, um zu überlegen, wie in Bezug auf die VersMedV weiter zu verfahren sei. In der Folge werde dann voraussichtlich zu einem neuen Austausch Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres eingeladen. Es wurde abschließend nochmals betont, dass keine Entscheidung über die Köpfe hinweg getroffen werden soll.“

Das bedeutet für unseren Betroffenenkreis, dass bei der Einstufung des Grades der Behinderung vorläufig weiterhin die alten Regelungen gelten (siehe unsere Mitteilung vom 15.02.2019). Über Neuigkeiten werden wir Sie informieren.