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Blut verbindet alle

Bundesrat stimmt GSAV zu

28.06.2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen und dem GSAV zuzustimmen. Das Gesetz kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant Anfang Juli in Kraft treten. Die Änderung des Vertriebswegs für Gerinnungspräparate wird ein Jahr danach in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung, die an die Bundesregierung weitergeleitet wird, warnt der Bundesrat vor einer „Schwächung der Zentrumsversorgung“ durch das Gesetz, weil die „enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen“ werde. Weiter heißt es dort: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das mit der Regelung beabsichtigte Ziel, den ‚aktuellen Entwicklungen in der spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie Rechnung zu tragen‘, auch mit weniger drastischen Eingriffen in die Versorgung dieser sensiblen Patientengruppe erreichbar wäre.

Eine konkrete Forderung wird in der Entschließung jedoch nicht gestellt. Auch gibt es keine festen Fristen, wann sich die Bundesregierung mit dem Anliegen des Bundesrates befassen soll.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Steffen, hat in seiner Rede vor dem Plenum des Bundesrates angekündigt, dass die Bundesregierung spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Erfahrungsbericht zum Bereich Hämophilieversorgung vorlegen wird.