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Blut verbindet alle

GSAV vom Bundestag verabschiedet

09.06.2019

Am 6. Juni hat der Bundestag das GSAV verabschiedet. Auch der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag, der eine Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung vorsieht und eine Meldeverpflichtung der Apotheken an den rezeptierenden Arzt einführt, wurde damit angenommen.

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und muss nun noch vom Bundesrat beschlossen werden. Voraussichtlich wird es im Juli 2019 in Kraft treten. Die Regelung zur Änderung des Vertriebswegs tritt ein Jahr nach Verkündung des GSAV in Kraft.

Bei der Debatte im Bundestag wurde das Thema Hämophilie von mehreren Rednern aufgegriffen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte in seiner Rede, dass die Versorgung von Hämophiliepatienten viel diskutiert worden sei, insbesondere von den Betroffenen. Er erwähnte, dass an dem ursprünglichen Entwurf in Bezug auf die Hämophilie verschiedene Nachbesserungen vorgenommen worden seien, und führte dies als Beispiel dafür an, dass die Diskussionen während eines Gesetzgebungsverfahrens "dazu geeignet" seien, "Gesetze besser zu machen".

Die Rede des Ministers (ab Minute 2.16 geht es um die Hämophilie) sowie die Beiträge der anderen Redner kann in der Mediathek des Bundestages angeschaut und im Plenarprotokoll nachgelesen werden. Hier finden Sie auch die zu Protokoll gegebenen (und nicht gehaltenen) Reden (ab S. 212), in denen die Hämophilie ebenfalls -  teils sehr ausführlich - thematisiert wird.