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Blut verbindet alle

Update zum GSAV

28.05.2019

Zunächst ein herzliches Dankeschön an alle, die in den letzten Wochen ihre Abgeordneten kontaktiert haben. Uns haben etliche Rückmeldungen erreicht, und eines ist klar: Unser Anliegen ist in Berlin zum Thema geworden.

Seit der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 10. April, bei der auch die DHG zu Wort kam (die Aufzeichnung der Anhörung kann in der Mediathek des Bundestages angeschaut werden), waren wir weiterhin intensiv aktiv und haben zahlreiche Gespräche mit Politikern geführt. Für den 16. Mai hatten wir Vertreter aller Stakeholder, die an der Versorgung mit Gerinnungspräparaten beteiligten sind (Ärzte, Krankenkassen, Apotheken, Großhandel), zu einem Round Table in Berlin eingeladen, um über die Zukunft der Versorgung und Behandlung zu diskutieren und zu beraten. Für den Vortag hatten kurzfristig die CDU-Abgeordneten Rudolf Henke und Michael Hennrich mit Beteiligung des BMG ihrerseits ein Fachgespräch zur Hämophilieversorgung organisiert. Auch hierbei war die DHG vertreten.

Aktueller Stand ist: Die Änderung des Vertriebsweges wird aller Voraussicht nach nicht mehr zu verhindern sein. Allerdings: Unsere Bedenken werden in Berlin ernst genommen, und zwar in allen Parteien. So haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag zum GSAV eingebracht, der eine Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung vorsieht und  eine Meldeverpflichtung der Apotheken an den rezeptierenden Arzt einführt. Durch diese Verpflichtung  kann die durch die Änderung des Vertriebswegs entstehende Lücke in der Meldekette geschlossen werden (zumindest unter der Voraussetzung, dass der rezeptierende Arzt auch der Hämophilie-Behandler und nicht ein Hausarzt ist). Damit haben die Regierungsparteien einen unserer Hauptkritikpunkte aufgegriffen, was für uns natürlich sehr erfreulich ist. Bei der Frage, wie die Rolle der Hämophilie-Zentren erhalten bzw. gestärkt werden kann, spielen nicht zuletzt die Krankenkassen eine wichtige Rolle. Hier werden wir weiter aktiv bleiben.

Die nächsten Termine zum GSAV sind:

  • 6. Juni 2019: 2./3. Lesung im Bundestag
  • 28. Juni 2019: 2. Durchgang im Bundesrat
  • Ca. 2 Wochen später: Inkrafttreten mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Die Regelung zur Änderung des Vertriebswegs tritt ein Jahr nach Verkündung des GSAV in Kraft.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.