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Blut verbindet alle

Neuer Gesetzesentwurf mit Auswirkungen auf die Hämophiliebehandlung

10.12.2018

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© Bundesministerium der Gesundheit

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt. Darin ist in Bezug auf die Hämophilie als wesentliche Neuerung vorgesehen, dass durch eine Änderung des § 47 AMG (Arzneimittelgesetz) nur noch plasmatische Gerinnungspräparate von den Hämophiliezentren an die Patienten abgegeben werden. Gentechnisch hergestellte Präparate oder sonstige Arzneimittel zur Therapie der Hämophilie (z.B. Hemlibra) sollen künftig über die öffentlichen Apotheken vertrieben werden.

Wir befürchten negative Auswirkungen auf die Qualität der Hämophiliebehandlung – insbesondere eine Schwächung der Hämophiliezentren sowie eine Gefährdung der Notfallversorgung –,  sollte das Gesetz in der aktuell vorliegenden Fassung verabschiedet werden. Daher setzen wir alle Hebel in Bewegung, um zu erreichen, dass der Referentenentwurf unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe umfassend überarbeitet wird.

Gemeinsam mit GTH (Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung), DGTI (Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie), BDDH (Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen) und IGH (Interessengemeinschaft Hämophiler) haben wir in einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht. Weiterhin haben wir zu den gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen Kontakt aufgenommen und diese mit einem Schreiben um ihre Unterstützung gebeten. Auf europäischer Ebene stärkt uns das European Haemophilia Consortium (EHC) den Rücken. Hier liegt uns bereits ein Unterstützer-Schreiben vor.  

Die DHG wurde vom BMG zu einer Stellungnahme aufgefordert und für den 17.12. zu einer Anhörung eingeladen. Unsere Vorsitzende Dr. Stefanie Oestreicher wird die DHG dort vertreten. Nach der Anhörung wird sich das Kabinett mit dem geplanten Gesetz befassen, bevor es schließlich dem Parlament vorgelegt wird.

Es ist also noch nichts in Stein gemeißelt. Wir tun unser Bestes, um eine positive Lösung für die Patienten zu erreichen.

Über die weiteren Schritte werden wir Sie auf dem Laufenden halten.