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Blut verbindet alle

Änderungen des HIV-Hilfegesetzes vom Bundestag am 02.06.2017 beschlossen

02.06.2017

Die vom Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen des HIV-HGs (Bundestags-Drucksache 18/12587, S. 33/34) wurden im Rahmen des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom Bundestag beschlossen. Das bedeutet, dass den Betroffenen lebenslange Zahlungen garantiert werden, dass ab Januar 2019 der Bund allein für die Finanzierung der Stiftung aufkommt und die Zahlungen ab Juli 2019 an die Entwicklungen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

In der Mediathek des Bundestages können Sie den Tagesordnungspunkt zu den Änderungen des  Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften als Videoaufzeichnung anschauen.

Im Protokoll der Sitzung auf Seite 233 können Sie den Beschluss nachlesen.

Hier der Tagesordnungspunkt laut Protokoll:

"[...] Ich rufe die Tagesordnungspunkte 35 a und 35 b auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Drucksachen 18/11488, 18/11930, 18/12181; Nr. 1.10
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/12587 

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pflege-TÜV hat versagt – Jetzt echte Transparenz schaffen: Pflegenoten aussetzen und Ergebnisqualität voranbringen
Drucksachen 18/3551, 18/12606

Die Reden sollen zu Protokoll [ab Seite 339 im Protokoll, Anm. d. Red.] gegeben werden. – Offenkundig sind damit alle einverstanden.

2) Tagesordnungspunkt 35 a. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften. Ich nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass die Bundesregierung für sicher hält, dass das Parlament den Gesetzentwurf verabschiedet, auch ohne Anwesenheit derselben. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt jedenfalls in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12587, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. 

Dritte Beratung und Schlussabstimmung. 

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ist jemand dagegen? – Wer enthält sich? – Wieder die Fraktion Die Linke. Dann ist das so beschlossen. [...]"