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Blut verbindet alle

Öffentliche Anhörung am 26. April - Bericht und Videoaufzeichnung

28.04.2017

Die Anhörung erfolgte zum "Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften (BT-Drucksache 18/11488).

Sie können sich die Videoaufzeichnung der Anhörung ansehen (die Fragen zum HIV-HG erfolgten im letzten Drittel).

Die Dauer der Anhörung betrug 60min. Zu den umfassenden Änderungen wurden den einzelnen Fraktionen folgende Fragezeit zugestanden:

25min    CDU/CSU
15min    SPD
10min    Die Linke
10min    Bündnis 90/Die Grünen

Die SPD und die CDU/CSU haben im Verlauf der Sitzung keine Fragen an die DHG gestellt. Für die Beantwortung der gestellten Fragen an die DHG hatte man ca. 1min (!) Zeit.

Von der Linken kamen folgende Fragen:

"In Anbetracht der Tatsache, dass die Leistungsbeträge seit Inkrafttreten des Gesetzes bisher niemals erhöht wurden, wie stellt sich die DHG die Anpassung der Leistungsbeträge in § 16 HIVHG vor?""

"Wie stellt sich die Lage der Leistungsbezieher heutzutage dar?"

Die DHG deutlich gemacht, dass nach unseren Erkenntnissen der Kaufkraftverlust von 1995 bis 2016 26,1% betragen hat und wir fordern, dass die Leistungsbeträge nach § 16 HIVHG umgehend um diese Prozentzahl aufgestockt werden müssen und dann der erhöhte Betrag in Zukunft dynamisiert wird. Und dass für die Vergangenheit, in denen der Kaufkraftverlust ja bereits entstanden ist, von uns eine Einmalzahlung erwartet wird.

Zur Lage der Leistungsempfänger haben wir auf die Prognos-Studie verwiesen und kurz mitgeteilt, dass in 2014 lediglich 28% der Empfänger einem Vollerwerb nachgehen, dass jeder Zweite gar nicht erwerbstätig sein kann. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass viele Betroffene von ihren Angehörigen Unterstützung und Betreuung benötigen und diese damit ebenfalls belastet sind.


Von Bündnis 90 / Die Grünen wurde die DHG gefragt:

"Wie sehen Sie es, dass nun die Pharmazeutische Industrie nicht mehr finanziell beteiligt sein wird?"

Wir haben daraufhin gefordert, dass die Pharmaindustrie und auch der DRK weiter finanziell zu beteiligen sind, da diese für die Erkrankungen verantwortlich sind. Und dass Sie für Ihre Verfehlungen auch gerade stehen müssen.

Darüber hinaus gab es zum HIV-Hilfegesetz eine Frage an die BAG Selbsthilfe, die eine Stellungnahme der IGH vertreten hat. Die BAG Selbsthilfe gab an, dass es 10-15 HIV-Infizierte gibt, die von der Stiftung Humanitäre Hilfe nicht bedacht werden, weil ihre Infektion durch Biotest-Produkte nach dem 1.1.1988 erfolgte.

Die BAG forderte, den Stichtag nach hinten zu verschieben, um diesen Infizierten ebenfalls eine Leistung aus der Stiftung zukommen lassen zu können (Anmerkung: Die 10-15 HIV-Infizierten erhielten Leistung durch eine Biotest-eigene Stiftung)

Von der Linken wurde darüber hinaus die Vertreterin des Bundesverbands Pharmazeutischer Industrie (BPI) nach der weiteren Zahlungsbereitschaft der Industrie gefragt, nachdem nun die Leistungen der Stiftung durch den Bund erfolgen sollen.

Die BPI-Vertreterin zeigte Verständnis für die Situation der HIV-Infizierten, gab aber auch an, dass sie die Frage zur weiteren Zahlungsbereitschaft der Industrie nicht beantworten konnte. (wir hatten den Eindruck, dass sie mit dieser Frage nicht gerechnet hatte).

Zum Zeithorizont: das neue HIVHG sollte im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet sein.