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Blut verbindet alle

Pressemitteilung: Deutsche Hämophiliegesellschaft kämpft um weitere Mittel für HIV-Infizierte

10.02.2010

Minister Rösler zu schnellem Handeln aufgefordert

8. Februar 2010 

Die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG) – eine bundesweite Interessenvertretung der Bluter – sieht die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ und damit die soziale Absicherung ihrer HIV-infizierten Mitglieder wegen ausbleibender finanzieller Mittel gefährdet und hat Bundesminister Rösler zu schnellem Handeln aufgefordert.  

In den 70er und 80er Jahren wurden ca. 1 500 Hämophile (Bluter) in Deutschland durch verunreinigte Gerinnungspräparate mit HIV infiziert. Mittlerweile sind über 1 000 von ihnen verstorben. 

Bereits im Dezember 2009 hatte sich der Stiftungsvorstand an den Minister gewandt und ihn persönlich über die schwierige finanzielle Entwicklung der Stiftung und den dringenden Handlungsbedarf informiert. Eine Resonanz ist bisher ausgeblieben. 

„Dabei brennt uns das Thema unter den Nägeln“, so Werner Kalnins, Vorsitzender des Vorstands der DHG. Zwar liege eine grundsätzliche Zusage der bisherigen Geldgeber – Bund, Länder, Pharmaunternehmen, Blutspendedienste – vor, doch leider bedeute dies noch keinen gesicherten Geldfluss von Seiten aller dieser Beteiligten. 

Der zeitliche Rahmen ist Kalnins zufolge mittlerweile sehr eng: Die Stiftungsmittel seien Anfang 2011 verbraucht. Kalnins: „Im ersten Quartal 2011 müssen die zugestifteten Gelder zur Verfügung stehen, sonst muss die Stiftung die Zahlungen an die Betroffenen einstellen“. Dies wäre für die Betroffenen eine Katastrophe, da die meisten von ihnen ihren Lebensunterhalt aus den Zahlungen der Stiftung bestreiten müssten. „In vielen Telefongesprächen übermitteln uns HIV-infizierte Hämophile ihre Angst und Besorgnis um ihre Zukunft“, berichtet Kalnins. 

Es sei dringend geboten, dass der Bund zu seiner Verantwortung stehe und schnell eine Lösung für die Weiterführung der Stiftung präsentiere. Es gehe gerade in diesen Zeiten darum, diesen Menschen die Angst davor zu nehmen, ins soziale Abseits gedrängt zu werden, und langfristig ihren Lebensunterhalt zu sichern.  

„Das ist die Bundesregierung den schwer geschädigten Betroffenen schuldig“, so Kalnins.

Hintergrund: 

Durch die Behandlung der Hämophilen mit kontaminierten plasmatischen Gerinnungspräparaten wurden bis Mitte der 80er Jahre etwa die Hälfte der Hämophilen mit HIV und nahezu alle, die nicht virusinaktivierte Präparate erhalten hatten, mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) infiziert. Der größte Teil der Infektionen hätte verhindert werden können, wenn die Blutprodukte herstellenden Unternehmen, die Blutspendedienste und die Deutschen Aufsichtsbehörden rechtzeitig gehandelt hätten. Dies hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Abschlussbericht 1994 festgestellt.  

Die medizinische Katastrophe, von der auch nichthämophile Patienten betroffen sind, die anlässlich medizinischer Behandlungen kontaminierte Bluttransfusionen oder Gerinnungspräparate erhalten hatten, führte zu großem Leid bei den Infizierten und ihren Angehörigen.  

Bereits mehr als zwei Drittel der HIV-infizierten Hämophilen sind an den Folgen der HIV-Infektion verstorben.  

Die noch lebenden Betroffenen brauchen die Gewissheit, dass ihr Lebensunterhalt auf Dauer gesichert ist. Die meisten können aufgrund der schweren Nebenwirkungen der HIV-Therapeutika und der HCV-Koinfektion keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen. Aufgrund frühzeitiger Berentung sind die Rentenansprüche in der Regel minimal. Viele jüngere Betroffene hatten wegen ihrer Erkrankung nie die Möglichkeit, einen Beruf auszuüben.