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Krankenkassen aktualisieren Mindestmengenliste zur Kniegelenk-Totalendoprothese (TEP)

27.04.2008

Hämophile müssen diesen Eingriff mit dem Hämophilie-Behandler absprechen!!!

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben die so genannte Knie-TEP-Liste umfassend aktualisiert und ergänzt.

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen.

Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet nicht nur die Empfehlung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt. Im letzten Jahr hat er eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus festgelegt, die seit Anfang 2008 gilt.

Die aktuelle Knie-TEP-Liste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen.

Die gemeinsame Knie-TEP-Liste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufend und zeitnah auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen gepflegt, so dass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen.

Quelle: LAG SH, 18. März 2008