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Blut verbindet alle

Auslandsrückholdienst auch bei chronischer Vorerkrankung

18.04.2008

durch die Mitgliedschaft bei der Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

Durch Recherchen und auch durch Hinweise der IGH e.V. weisen wir darauf hin, dass die Johanniter Unfall-Hilfe e.V. für ihre Mitglieder einen Auslandsrückholdienst anbietet, der auch chronische Vorerkrankungen umfasst, wenn sich die Vorerkrankung im Urlaub so verschlimmert, als handle es sich um eine Neuerkrankung.

Waren die Hämophilie,das von Willebrand-Jürgens-Syndrom und andere angeborene Blutungskrankheiten bis vor wenigen Jahren noch mit schwersten Gelenksveränderungen bis hin zu Verkrüppelungen und mit sozialer Ausgrenzung der betroffenen Menschen verbunden, können die Patienten heutzutage dank moderner Behandlungsmöglichkeiten nahezu das Leben von blutgesunden Menschen führen. Hierzu gehört insbesondere auch die Möglichkeit von Reisen, auch in das Ausland.

Bei dem Versuch, diese Auslandsreisen durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzusichern, stoßen die betroffenen Patienten ausnahmslos auf Ablehnung bei den Versicherungsgesellschaften mit dem Hinweis, dass chronische Erkrankungen, die vor Antritt der Urlaubsreise bekannt sind, grundsätzlich nicht versicherbar sind.

Zwar gibt es im 5. Buch des Sozialgesetzbuches im § 18 eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereiches des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, keinesfalls ist hier aber eine medizinisch notwendige Rückholung der Patienten geregelt. Rückfragen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben, dass die betroffenen Patienten dieses Risiko mit dem Abschluss einer privaten Versicherung abdecken müssten, private Versicherer lehnen chronisch kranke Patienten jedoch ab.

Die Johanniter-Unfallhilfe e.V. bietet für ihre Mitglieder zu einem akzeptablen Jahresbeitrag eine Rückholversicherung ohne Gesundheitsfragen an, unbeschadet von Vorerkrankungen bzw. vorliegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Das Vorliegen der Grunderkrankung Hämophilie wurde bei Antragstellung ausdrücklich erwähnt, diese bedeute aber kein Ausschlusskriterium.

Siegmund Wunderlich