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Blut verbindet alle

HCV – Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

11.07.2007

durch das Bundesverfassungsgericht

Die DHG hat seit Jahren exemplarisch ein Mitglied aus den neuen Bundesländern auf seinem Weg durch die Sozialgerichtsbarkeit wegen der verweigerten Anerkennung seiner HCV-Infektion unterstützt (wir berichteten bereits davon). Letzte Etappe dieses wenig erfolgversprechenden Verfahrens wäre nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit  seiner Entscheidung vom 25. Mai 2007 (mitgeteilt am 12. Juni 2007) einstimmig beschlossen, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird.

Damit hat das Gericht durch formale Erwägungen eine Entscheidung in der Sache über die schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen der Entschädigung der HCV-infizierten Hämophilen vermieden.

Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht möglich!