dhg

Blut verbindet alle

Gerinnungspräparate auf Flugreisen

27.09.2006

Verschärfte Sicherheitsbestimmungen

Noch vor der diesjährigen Urlaubssaison wurde darauf hingewiesen, dass der Faktor bei Flugreisen in das Handgepäck gehört. Nicht nur, dass auch während des Fluges eine Blutung auftreten kann sondern auch, dass die Zahl der verschwunden Koffer jedes Jahr kontinuierlich steigt (2005 = 14,1 bei 1000 Gepäckstücken). Dies geht aus einer Mitteilung des Unternehmens SITA hervor, dessen Aufgabe es ist für die Fluglinien verschwundene Koffer aufzufinden.

Jedoch wurden verschärfte Sicherheitsbestimmungen vom Bundesministerium des Innern angeordnet. Die von der Bundesregierung umgesetzten zusätzlichen Auflagen gelten nur für US-amerikanische Fluggesellschaften sowie für Flüge anderer Airlines mit Zielorten in den USA.
 
Auf Anordnung der amerikanischen Luftsicherheitsbehörde dürfen bis auf weiteres auf Flügen in die USA keine Flüssigkeiten, Gels oder Aerosols mehr im Handgepäck mitgenommen werden. Dies gilt auch für Getränke, Shampoo, Hautlotion, Creme und Zahnpasta sowie für Haargel und ähnliche Substanzen. Ein Transport solcher Flüssigkeiten und Gels ist ausschließlich im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
 
Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, Babymilch oder Säfte, natürlich für den Fall, dass ein Baby oder Kleinkind mitreist. Rezeptpflichtige Medikamente, falls ein Attest oder Rezept mit dem Namen des Reisenden vorgelegt werden kann, dürfen nach wie vor im Handgepäck transportiert werden. Hierzu gehören insbesondere auch Faktorenkonzentrate. Insulin, sowie unbedingt notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind ebenfalls weiterhin auch im Handgepäck zugelassen.

Das Ministerium informiert uns zusätzlich:

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Regelungen für Flüssigkeiten, Gels usw. derzeit nur für Flüge mit Zielorten in den USA gelten. Die EG hat sich darauf verständigt, diese Regelung auch auf andere Flüge auszudehnen.
Wie diese Regelungen konkret aussehen werden, ist jedoch noch nicht festgelegt.

Auf eine bestehende Liste der verbotenen Gegenstände weise ich gesondert hin.

Die DHG bittet um Beachtung und wünschen allen Hämophilen weiterhin angenehme Flugreisen!